Die Akten sagen: Sein Vater sei an Schizophrenie erkrankt, seine Mutter wegen Diebstahls vorbestraft. Dazu kamen Merkurs Probleme in der Schule und Gefängnisstrafen wegen homosexueller Kontakte – genug, um ihn in einem kriminalbiologischen Gutachten als „Monstrum“ zu bezeichnen, das „aus dem Verkehr verschwinden müsse“. Auf Antrag des Berliner Oberbürgermeisters musste Merkur im „Jugendschutzlager“ Moringen drei Jahre lang Zwangsarbeit leisten. Da der dortige Arzt – der Leiter der rassenhygienischen Forschungsstelle, Dr. Robert Ritter – bei Merkur eine erblich bedingte Schizophrenie vermutete, schickte er den 19-jährigen zur Diagnostik in die psychiatrische Landesanstalt Görden, um seine „weitere Unterbringung zu klären“.
Merkurs Tagebuch und seine Briefe wurden dort vom Anstalts-Personal gelesen, abgetippt und als Belege seines vermeintlich „abartigen Charakters“ gegen ihn verwendet. Die dadurch erhaltenen Ego-Dokumente sind rare Exemplare von Selbstzeugnissen von Jugendlichen, die während des Nationalsozialismus als sogenannte „Asoziale“ verfolgt wurden.1 Sie geben Einblicke in die Gedanken- und Erlebniswelt eines jungen Mannes, der fünf Jahre in Gefängnissen, Konzentrationslagern und der psychiatrischen Landesanstalt Görden überlebte. Diese Einblicke werfen jedoch bei der Auswertung und Einordnung verschiedene Herausforderungen auf.
Die psychiatrische Landesanstalt Görden
Die psychiatrische Landesanstalt Görden (Brandenburg an der Havel) wurde während des NS-Regimes zu einer zentralen Institution medizinischer Forschung und der „Aktion T4“, der systematischen Krankenmorde.2 Bisher weniger beachtet ist die Geschichte der dort institutionalisierten Jugendlichen, die als „asozial“ verfolgt wurden. Vor einer Einweisung nach Görden lag in diesen Fällen häufig ein jahrelanger Weg, auf dem die Jugendlichen verschiedene Institutionen, Fürsorgeerziehung, Heimaufenthalte oder Haft durchliefen. „Herumtreiberei“, das Ausreißen von zuhause und Bagatell-Diebstähle, „Arbeitsscheue“ und das Entweichen von Dienststellen im Rahmen des verpflichtenden Reichsarbeitsdienstes spielen als Verfolgungsgründe eine zentrale Rolle. In den meisten Fällen wurde eine psychiatrische Untersuchung in Görden angeordnet, weil der oder die Jugendliche im Konzentrationslager oder Heim in irgendeiner Weise die „Abläufe störte“. Die Landesanstalt Görden stellt auf diesem gewaltsamen Weg durch die Institutionen eine Art Einbahnstraße dar: Entlassungen nach Hause fanden nur äußerst selten statt, Merkur selbst wurde erst im Juli 1945 zu seiner Familie nach Berlin entlassen. Viele der Jugendlichen, die nicht bis Kriegsende in Görden verblieben, wurden von dort in die Jugend-Konzentrationslager Uckermark, Moringen oder das Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück überstellt, wo sich in den meisten Fällen ihre Spur verliert.3
Konstruktion von Devianz – der Blick zwischen die Aktendeckel
Die Akten aus dem Bestand der psychiatrischen Landesanstalt beinhalten eine Zusammenstellung verschiedenster Dokumente – zum Teil körperliche und psychiatrische Befunde, Intelligenztests und weitere Unterlagen aus der Landesanstalt selbst; aber auch zahlreiche Auszüge aus Berichten anderer Institutionen z. B. des Landesjugendheims Strausberg, der Kriminalpolizei, der Jugend-Konzentrationslager Uckermark und Moringen, der Jugendämter oder Schulen.
Die Vielzahl und Breite der Quellen macht deutlich, wie sehr die Verfolgung im alltäglichen, teilweise intimen Umfeld stattfand – Nachbar:innen, Ärzt:innen, Lehrer:innen und Bürgermeister beobachteten und meldeten Jugendliche und deren Familien an die Behörden. Des Weiteren macht der Umfang der Akten deutlich, dass es sich bei sozialrassistisch4 verfolgten Menschen um eine Opfergruppe handelt, die nicht anhand kollektiver Marker festgemacht werden kann (z. B. Ethnizität, Religion, Behinderung, politische Opposition). Da jede Verfolgung sozusagen auf „individueller Basis“ stattfand, erforderte dies ein hohes Maß an Dokumentation, Beobachtung und Einschätzung, meist über viele Jahre und Institutionen hinweg – was wiederum einen relativ ausführlichen Einblick in die Täter:innenperspektive bietet.
Dennoch lassen sich Muster bei der Konstruktion von Devianz ableiten: Die Herkunftsfamilie und deren Einordnung durch staatliche Stellen stellt das größte Verfolgungsrisiko dar – soziale Klasse ist der entscheidende Faktor für die Verfolgung. Meist lassen sich aus den Akten relativ prekäre Lebensumstände ablesen, oft wird einem oder beiden Elternteilen ein „leichtsinniger Lebenswandel“, „moralische Minderwertigkeit“, „Schwachsinnigkeit“ oder Alkoholsucht attestiert. So auch bei der Familie Merkurs, bei der bereits die Namenswahl der drei Kinder – Merkur, Mars und Venus – zu einer abfälligen Bewertung führte. Dass der Vater nach dem Ersten Weltkrieg als (psychiatrisch) Schwerkriegsbeschädigter eine Rente erhielt, trug ebenfalls zur Stigmatisierung bei.
Herausfordernde Selbstzeugnisse
Im starken Kontrast zur ausführlichen Dokumentation der Täter:innenperspektive sind Ego-Dokumente der Jugendlichen kaum erhalten. Die überlieferten Briefe, Gedichte und Tagebucheinträge von Merkur sind daher seltene Einblicke: Die bis heute andauernde Stigmatisierung von als „asozial“ verfolgten Menschen führte zu Scham und Schweigen bei den Überlebenden.5 Sie lebten zudem oft auch nach 1945 in prekären Umständen, u. a. weil sie durch die erlittene Institutionalisierung und Lagerhaft gesundheitlich geschädigt waren und – gerade im Fall der Kinder und Jugendlichen – keine ausreichende Schul- und Berufsbildung erhielten, da sie ihre Jugend im System der NS-Zwangserziehung verbringen mussten.
Einer der herausforderndsten Aspekte an Merkurs Selbstzeugnissen ist aber paradoxerweise ihre Existenz – denn überliefert sind sie nur durch das heimliche Lesen und Abtippen seiner Briefe und Tagebucheinträge durch das Anstalts-Personal in Görden. Diese unfreiwillige und gewaltsam instrumentalisierte Überlieferung der Dokumente, führt den Impuls von Forschenden, agency in diese hineinlesen zu wollen, zumindest teilweise ad absurdum. Die vorliegende Akte gibt uns aber immerhin die Möglichkeit, externe Bewertung und Selbstzeugnis parallel zu lesen und durch diese Kontrastierung sonst unzugängliche Schichten der historischen und gelebten Realitäten zu erschließen.
Im Bericht der Landesanstalt wird das Lesen von Merkurs privaten Aufzeichnungen mit einer Abwertung seines Charakters gerechtfertigt: Er sei „geltungssüchtig“ und wolle sich wichtig machen – das zeige sich auch und gerade durch sein Schreiben:
„Merkur führte ein Tagebuch, in das er ganz offensichtlich hineinschrieb, damit es gesehen werden konnte. Sein Buch ließ er oft im Schrank liegen, so dass es immer erreichbar für jeden war.“
Überliefert ist ein Gedicht Merkurs, in dem er die Begegnung mit einem Mädchen schildert, um das er sich während eines Luftschutzalarms kümmerte und dem er anschließend auch Liebesbriefe schrieb:
„Begegnung am späten Abend
Ich ging am späten Abend ganz allein zu löschen im Keller des Lichtes Schein.
[…] Und als ich war draußen und war wieder allein, kam mir in die Arme ein Mägdelein. Ich stellte mir (sic) vor und gab ihr meine Hand, bot ihr meine Begleitung in der Dunkelheit an.
Und wie wir so schritten den Weg entlang und sprachen so von allerlei, ich fasste nun fester ihre Hand, mir war es nun einerlei. […]“
Über das Gedicht und die Begebenheit vermerkt der Bericht in der Akte spöttisch:
„Eines Abends erhielt er den Auftrag, das Licht in dem Luftschutzkeller zu löschen. Er kam erst nach einiger Zeit wieder und berichtete, ein Mädchen, dass sich im Dunkeln gefürchtet hätte, nach AF 2 gebracht zu haben. Über diese Begegnung schrieb er nachts auf der Toilette sitzend, ein schlechtes Gedicht.“
Das Auffinden des Gedichts – und wohl auch die negative Bewertung – muss Merkur gegenüber kommuniziert worden sein, denn er schrieb am Tag darauf in sein Tagebuch:
„Heute, am 25.10.44, hat mir Frl. Bösel mein Gedicht ‚Nächtliche Begegnung‘ abgenommen. Ich werde ab heute keine Gedichte mehr schreiben.“
Er wurde vom Anstalts-Personal dennoch weiter bewusst verächtlich gemacht, insbesondere auch in Bezug auf sein Schreiben:
„Scherze und ironische Bemerkungen erkannte er nicht. Als ihm einmal recht ironisch gesagt worden war, zur Feier eines Geburtstages eines Jungen ein Gedicht nachts zu verfassen, führte er das wörtlich aus.“
Merkur müssen – nicht zuletzt anhand solcher Kommentare – die Übergriffe auf seine Privatsphäre bewusst gewesen sein und es ist davon auszugehen, dass er an verschiedenen Stellen auch explizit die heimlich Mitlesenden adressiert – wenn er zum Beispiel Konflikte mit Mitpatienten, in denen er sich zu Unrecht beschuldigt fühlte, in seinem Tagebuch „aufklärte“. Auf diese Weise wird sein Selbstzeugnis möglicherweise auch zum strategischen Kommunikationsmittel; einem Raum, in dem er zumindest die Chance sah, seine Sicht der Dinge darlegen zu können. In welchem Maß die Zeugnisse aber „authentische“ Einblicke in seine Gedanken- und Erlebniswelt geben, muss unklar bleiben.
Dennoch kann dieser einzige Kommunikations- und Ausdrucksraum, der ihm blieb, nicht nur strategisch gelesen werden – er vertraute den Seiten durchaus intime Gedanken und Sehnsüchte an und probierte sich offensichtlich mit Freude auch kreativ-schriftstellerisch aus.
Wunsch nach Zugehörigkeit
Ein weiterer Aspekt, der den Umgang mit den Selbstzeugnissen ambivalent macht, wird in Briefen deutlich, die Merkur an seinen Bruder schrieb:
„Du bist Soldat, bist ein Jahr jünger wie [sic] ich und bist schon Unteroffizier. Du bist Soldat, Schützer des Vaterlandes, Träger der deutschen Ehre. Du bist ein Vorbild für alle Zeit. […] Deutschland bettelt nicht für sein Recht, sondern Deutschland kämpft für sein Recht.“
Auch solche Schriftstücke können nicht als rein strategisch interpretiert werden, im Sinne einer Zurschaustellung der gewünschten Einstellung. Es ist durchaus realistisch anzunehmen, dass sich auch in der Wahrnehmung Merkurs Zugehörigkeit und (männliche) Identität stark über Militärzugehörigkeit definierte, von der er in der Realität aber ausgeschlossen blieb. So soll er beispielsweise auf Spaziergängen seinen Arm in einer Bandage getragen haben, wenn die Gruppe Soldaten begegnete. Während ihm dies in den Akten als „Simulantentum“ ausgelegt wird, zeigt sein Verhalten wohl vielmehr eine Art Scham, nicht dem nationalsozialistischen Bild eines jungen Mannes entsprechen zu können bzw. die von ihm erwartete Rolle nicht zu erfüllen. So notiert er kommentarlos in seinem Tagebuch: „Am 9.10. erhielt ich von Mazi [sein Bruder Mars, Anm. d. Aut.] einen Brief, in dem er schreibt, ‚ob ich hier in Görden für den Sieg arbeiten würde.‘“
Merkurs Selbstzeugnisse fordern daher unser Bild von Opfern des Nationalsozialismus heraus – Jugendliche wie er waren häufig nicht unbedingt politische Widerständler, sondern wollten durchaus zur NS-Gesellschaft gehören. Trotzdem wurden sie Opfer dieses Regimes. Als solche müssen sie Platz in der erinnerungskulturellen und ‑politischen Landschaft finden. Die Gördener Akten ermöglichen uns, diese Grauzonen der „Ideologie der Zugehörigkeit“ zu analysieren. Die Selbstzeugnisse von Merkur und die Herausforderungen, die mit ihrer Einordnung einhergehen, werfen die Frage auf, wie wir verantwortungsvoll mit solchen Quellen umgehen können und auf welchen Wegen wir die Geschichten der Jugendlichen erzählen sollten – ohne die Projektion eigener Ideale und Fantasien und ohne Täter:innenperspektiven unbemerkt zu reproduzieren.
References
- Archivsignatur des Bestandes: Brandenburgisches Landeshauptarchiv, 55C LA Brandenburg-Görden.
- Vgl. Beatrice Falk und Friedrich Hauer: Brandenburg-Görden. Geschichte eines psychiatrischen Krankenhauses. Schriftenreihe zur Medizin-Geschichte des Landes Brandenburg, Band 13. Be.Bra Wissenschaft Verlag, Berlin 2007.
- Zeitlupe: Jugendliche in der Landesanstalt Görden – eine Einordnung der Akten: https://zeitlupe-nb.de/sites/default/files/dateien/Quellenbericht%20Go%CC%88rden_TK_CJ.pdf, abgerufen am 01.12.2025.
- Gisela Bock: Racism and Sexism in Nazi Germany. Motherhood, Compulsory Sterilization, and the State. In: Signs. Journal of Women in Culture and Society 8, Nr. 3 (1983), S. 400–421, hier S. 416.
- Vgl. Andreas Kranebitter und Dagmar Lieske: Die Zweite Stigmatisierung. »Asoziale« und »Berufsverbrecher« – als NS-Opfer in Westdeutschland und in Österreich nach 1945. In: NS-Verfolgte nach der Befreiung. Ausgrenzungserfahrungen und Neubeginn (Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung, Band 3). Wallstein Verlag, Göttingen 2022.